Bitterer Beigeschmack

Kommentar

von Steffen Herrmann

Die Grüne mit den hohen Sympathiewerten hat einen Anlauf unternommen, der ihr bei vielen Bürgern sicher noch mehr Zustimmung einbringen wird. Von Verbraucherschutzministerin Renate Künast erhoffen sich viele Deutsche auch die Aufnahme des Staatsziels Tierschutz ins Grundgesetz. Als Staatsziel festgeschrieben verbessere der Schutz der Tiere deren Lebensbedingungen und sei speziell bei Klagen hilfreich, argumentiert Künast.

Richtig. Doch aus dem Mund einer Ministerin, die wegen BSE Hunderttausende von Rindern und wegen der Maul- und Klauenseuche vielleicht weitere, unschuldige Tiere töten lassen muss, klingt dies recht zynisch. Sicher, hätte der Tierschutz erst einmal Verfassungsrang, müssten die Gerichte ihn nicht mehr aus anderen Grundrechten ableiten. Auch liegt angesichts von um sich greifenden Seuchen und Skandalen in der Tierhaltung die Forderung ziemlich nahe, Tierrechte endlich in der Verfassung zu verankern.

Doch ist, abgesehen vom bitteren Beigeschmack, den diese Aussagen haben, Tierschutz in der bereits bestehenden Staatszielbestimmung Umweltschutz mit eingeschlossen. Was für Pflanzen, Luft, Boden und Wasser gilt, gilt auch für Tiere. Obwohl Wissenschaft und Wirtschaft immer wieder unter Hinweis auf die Wissenschaftsfreiheit gegen ein Staatsziel Tierschutz argumentieren, gibt es dieses im Prinzip. Nur bei der Umsetzung hapert es. Denn leider wird in vielen Gerichtsurteilen diese Auffassung nicht geteilt. (Südwest Presse - Schwäbische Donau Zeitung, 22. März 2001)

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