Politiker wegen «Diskriminierung» von Kampfhunden verurteilt

Selbst ernannter Gerichtshof für Tierrechte verurteilt 42 deutsche Entscheidungsträger - «Unerbittlich durchgesetzte Antihundepolitik»

Wegen «Rassendiskriminierung» und Tötens von Kampfhunden sind 42 deutsche Politiker vom selbst ernannten Internationalen Gerichtshof für Tierrechte verurteilt worden. Bundeskanzler Gerhard Schröder, Vizekanzler Joschka Fischer, Bundespräsident Johannes Rau und Bundesinnenminister Otto Schily und andere Entscheidungsträger wurden am Montag in Genf für schuldig befunden, «die Rassendiskriminierung von Hunden und die Diskriminierung ihrer Halter aktiv zu fördern».

Völlig friedliche Familienhunde müssten darunter leiden, machte die Anklage geltend, die Jürgen Gerlach von der deutschen Partei Mensch Umwelt Tierschutz vortrug. Die Politiker seien schuldig, «die Rolle des Hundes als individuelles Wesen und als Sozialpartner unzähliger Menschen nicht nur zu missachten, sondern tausende von Hunden durch behördliche Beschlüsse der Verfolgung, den psychischen und physischen Leiden und der Vernichtung preiszugeben», heißt es schließlich im Urteilsspruch des Gerichtshofs, der von dem Schweizer Tierschützer Franz Weber 1979 ins Leben gerufen wurde.

«Sie sind schuldig, jahrelang unterlassen zu haben, dem Missbrauch von Hunden als Kampfwaffe auf Gesetzesstufe Riegel vorzuschieben», verlas Weber nach Beratung der zehn Geschworenen weiter aus dem Schuldspruch. Dadurch seien die Politiker verantwortlich für tragische Unfälle mit Hunden, die mit grausamen Erziehungsmethoden zu einem artwidrigen Verhalten abgerichtet worden seien.

Der deutschen Politik wurde weiter vorgeworfen, eine Massenhysterie geschürt zu haben und ein Beispiel der Rohheit gesetzt zu haben. «Alle Angeklagten sind schuldig, durch eine rassistisch geprägte, unerbittlich durchgesetzte Antihundepolitik Deutschland vor der internationalen Gemeinschaft in den Verruf zu bringen, berüchtigte Verfolgungsmethoden einer unseligen Vergangenheit erneut anzuwenden», heißt es in dem Schuldspruch.

Außerdem benachteiligen die Politiker dem Urteil zufolge durch Erhöhung der Hundesteuer einen Teil der Bevölkerung und verstoßen gegen Grundrechte, indem sie ein Hundehalter-feindliches Bundesgesetz geschaffen hätten. Zudem seien sie «der Absicht schuldig, ihr unheilvolles Gesetz auf andere EU-Staaten auszudehnen». Das im April in Kraft getretene Kampfhundegesetz regelt unter anderem den Import gefährlicher Hunde. Das Gesetz sieht darüber hinaus Verschärfungen im Tierschutzgesetz vor. Künftig ist es verboten, Hunde zu züchten, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen Aggressionssteigerungen auftreten werden.

Der Internationale Gerichtshof für Tierrechte hat sich in der Vergangenheit unter anderem mit dem Transport von Tieren, dem Töten von Elefanten wegen ihres Elfenbeins und dem Tod von Delfinen in Fischernetzen beschäftigt. (AP, 7. Mai 2001)

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