Xenotransplantation in der Schweiz ab 1. Juli möglich

Übertragung von tierischen Organen, Geweben und Zellen auf den Menschen

In der Schweiz ist ab 1. Juli eine Übertragung von tierischen Organen, Geweben und Zellen auf den Menschen möglich, eine so genannte Xenotransplantation. Wie das Schweizer Innenministerium am Mittwoch mitteilte, setzte die Regierung eine vom Parlament schon im September 1999 beschlossene Übergangsregelung in Kraft. Ab 2004 soll sie durch ein Transplantationsgesetz abgelöst werden. Für eine Xenotransplantation ist eine Bewilligung des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit (BAG) notwendig, wie das Innenministerium weiter mitteilte. Sie darf nur vorgenommen werden, wenn der Empfänger umfassend informiert wurde und der Transplantation und den notwendigen Maßnahmen zugestimmt hat. Um die Übertragung eines Krankheitserregers vom Tier auf den Menschen zu verhindern, werden an den Umgang mit Spendertieren besondere Anforderungen gestellt. Die Verwendung von Primaten als Spendertiere ist auf Grund der nahen Verwandtschaft mit dem Menschen und dem dadurch erhöhten Infektionsrisiko verboten. In der Schweiz sind bisher keine Xenotransplantationen vorgenommen worden. Allerdings wurden bereits einige klinische Studien mit tierischen Zellen durchgeführt. Zurzeit laufen laut Innenministerium in der Schweiz keine klinischen Versuche, doch seien solche besonders zur Gentherapie in Vorbereitung. Deshalb seien in naher Zukunft Gesuche zu erwarten. Dies sei auch deshalb zu erwarten, weil menschliche Zellen, die zusammen mit tierischen gezüchtet werden, auf Grund des gleichen Risikopotenzials wie Xenotransplantate behandelt werden. (AP, 23. Mai 2001)
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