Bauer muss sich bayerischer BSE-Verordnung beugen

Jungrinder müssen trotz bestätigten BSE-Fall am Leben bleiben

Ein Bauer aus dem oberpfälzischen Landkreis Schwandorf muss sich der neuen bayerischen BSE-Verordnung beugen und darf nicht seinen ganzen Bestand zur Keulung freigeben. Das bayerische Verbraucherschutzministerium erklärte am Freitag in München, dass die neue Regelung rechtlich verpflichtend ist.

Nach der am Mittwoch veröffentlichten Anordnung müssen nach einem BSE-Fall die Jungrinder des Bestandes, die jünger sind als 20 Monate, am Leben bleiben. Ihr Fleisch und ihre Milch können laut Ministerium unbeschränkt verwertet werden.

Verbraucherschutzminister Eberhard Sinner nannte es «merkwürdig», dass der Landrat von Schwandorf «sich für eine Fortsetzung der unnötigen Massenschlächtereien» einsetze. Bayern mache hier von einer Möglichkeit Gebrauch, die die Bundesregierung bundesweit einführen möchte, sagte Sinner. Bestandskeulungen seien für den Verbraucherschutz nicht mehr erforderlich.

«Ich werde keinesfalls aus rein wirtschaftlichen Gründen gesunde Tiere töten lassen», sagte der CSU-Politiker. Das neue Verfahren wird laut Verbraucherschutzministerium bei den letzten fünf bestätigten BSE-Fällen in Bayern angewendet. Der Bauer wollte nach Angaben des Landratsamtes Schwandorf aber aus persönlichen Gründen die gesamte Herde nach einem bestätigten BSE-Fall keulen lassen. Dies wurde ihm nun verwehrt.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte Ende April einen Verordnungsentwurf vorgelegt. Danach müssen keine Rinder mehr getötet werden, die nach dem Tiermehlverbot Anfang Dezember letzten Jahres auf die Welt kamen. Aber auch Tiere, die weniger als 20 Monate in der betroffenen Herde lebten, sind dem Entwurf nach vom Tötungsgebot ausgenommen. Aus Bayern stammen 37 der insgesamt 75 bestätigten BSE-Fälle in Deutschland.

Der bayerische Verbraucherschutzminister erklärte unterdessen, dass sich Bayern nicht ausschließlich auf BSE-Schnelltests verlasse. «Wir setzen auf ein ganzes Paket von Sicherheitsmaßnahmen», sagte Sinner als Reaktion auf Aussagen des baden-württembergischen Staatsrats für Lebens- und Gesundheitsschutz, Konrad Beyreuther. Dieser hatte den Nutzen von BSE-Schnelltests in Zweifel gezogen.

«Die von Beyreuther angesprochenen Schwächen der Schnelltests sind uns bewusst», sagte der CSU-Politiker. Dennoch werde Bayern daran festhalten. Schließlich seien mit Schnelltests elf BSE-erkrankte Tiere entdeckt worden. Bayern setze aber auch auf Verhaltentests am lebenden Tier wie in der Schweiz, die umfassende Entfernung von Risikomaterialien wie Gehirn oder Rückenmark, sowie die Anwendung sicherer Schlachtmethoden. Dieses Sicherheitspaket werde derzeit im sogenannten Ingolstädter Modell erprobt. (AP, 1. Juni 2001)

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