"Reinheitsgebot" für Fleisch

Ab 1. Januar 2003 darf "Fleisch" nur noch dann auf der Zutatenliste ausgewiesen werden, wenn sich dahinter Skelettmuskelfleisch und ein beschränkter Anteil von Fett und Bindegewebe verbergen. Das hat die Europäische Kommission in der vergangenen Woche entschieden. Damit müssen künftig z.B. Darmteile, Herz und Lunge ebenso beim Namen genannt werden, wie Separatorenfleisch. Außerdem muß in Zukunft bei sämtlichen Bestandteilen angegeben werden, von welcher Tierart sie stammen. (ZDS/age, 04. Dezember 2001)
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