"Reinheitsgebot" für Fleisch
Ab 1. Januar 2003 darf "Fleisch" nur noch dann auf der
Zutatenliste ausgewiesen werden, wenn sich dahinter Skelettmuskelfleisch
und ein beschränkter Anteil von Fett und Bindegewebe verbergen. Das hat
die Europäische Kommission in der vergangenen Woche entschieden. Damit
müssen künftig z.B. Darmteile, Herz und Lunge ebenso beim Namen genannt
werden, wie Separatorenfleisch. Außerdem muß in Zukunft bei sämtlichen
Bestandteilen angegeben werden, von welcher Tierart sie stammen.
(ZDS/age, 04. Dezember 2001)
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