Wie viel Erbsen hat die Suppe?

Eine neue Vorschrift soll Verbrauchern helfen, den Anteil von Zutaten in Lebensmitteln besser einzuschätzen. Für bestimmte Nahrungsmittel gilt seit dem 01. Januar eine Richtlinie, der zufolge der prozentuale Anteil einzelner Zutaten auf dem Etikett angegeben werden muss. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Zutat in der so genannten Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels genannt wird wie etwa bei «Erbsensuppe» oder «Putensalami». Darauf macht die Verbraucher-Zentrale Brandenburg in Potsdam aufmerksam.

Prozentual angegeben werden muss der Zutatenanteil außerdem, wenn der Bestandteil in engem Zusammenhang mit dem Lebensmittelnamen steht wie bei Pilzen in Jägersoße oder Früchten in Roter Grütze. Auch wenn die Zutat auf dem Etikett besonders erwähnt wird oder sie das Produkt «wesentlich charakterisiert», wie Mandeln in Marzipan, muss der prozentuale Anteil genannt werden. Den Verbraucherschützen zufolge soll die Vorschrift verhindern, dass bei Einkäufern falsche Erwartungen geweckt werden - etwa dann, wenn eine Geflügelcremesuppe einen Geflügelanteil von gerade einmal zwei Prozent enthält. (dpa, 3. Januar 2001)

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