Enten-Quälerei verboten

Für die Jagdhundeprüfung dürfen keine eigens flugunfähig gemachten lebenden Enten benutzt werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz (Az.: 12 A 11997/00). Nach Auffassung der Richter verstößt diese Praxis gegen das Tierschutzgesetz. Ein Tier dürfe nur dann auf ein anderes Tier gehetzt werden, wenn die Grundsätze "weidgerechter Jagdausübung" dies erforderten. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines in der Pfalz ansässigen Jagdgebrauchshundevereins ab. Der Verein veranstaltet Prüfungen für Jagdhunde. Geprüft wird dabei unter anderem die Aufgabe "Wasserarbeit hinter einer lebenden Ente". Dazu wird einer Stockente das Gefieder verklebt, so dass der Vogel nicht mehr fliegen kann. Die Kreisverwaltung Germersheim untersagte den betreffenden Prüfungsteil wegen Tierquälerei. Das OVG schloss sich dieser Auffassung an. (Frankfurter Rundschau , 30. März 2001)
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