Tierschützer leiten rechtliche Schritte gegen Schlachthöfe ein

Vor Start des EU-Aufkaufprogramms für Rinder

Kurz vor Beginn der Rinderkeulungen im Rahmen des EU-Aufkaufprogramms hat der Deutsche Tierschutzbund rechtliche Schritte auch gegen die beteiligten Schlachthöfe eingeleitet. Der Verband habe bei den zuständigen Bezirksregierungen und Behörden einen «Antrag auf Erlass einer Untersagungsverfügung gegen das Vernichten von Rindern zwecks Entlastung des Rindfleischmarkts» gestellt, hieß es am Freitag in Bonn. «Die Betreiber der Schlachthöfe machen sich genauso strafbar wie alle anderen Beteiligten», sagte Tierschutzbund-Präsident Wolfgang Apel.

Wegen der nur 20 vorgesehenen Schlachthöfe sei mit langen Transportwegen zu rechnen, die aus Tierschutzgründen bedenklich seien, erklärte der Verband zur Begründung. Wegen der Beteiligung an der EU-Stützungsmaßnahme, die den Aufkauf von rund 400.00 Rindern zur Entlastung des Rindfleischmarktes vorsieht, seien bereits am 19. Februar Strafanzeigen gegen die Bundesregierung und gegen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gestellt worden. In der Umgebung der 20 Schlachthöfe werde in den nächsten Tagen auf deren Beteiligung hingewiesen und zu gewaltfreien Aktionen aufgerufen, teilte der Verband weiter mit. Geplant sei auch eine Plakataktion unter dem Motto «Vorsicht - keine heiße Rinderasche einfüllen. Tiere sind keine Abfall».

Ziel sei nicht, die Kleinbauern zu Straftätern zu machen. Es gehe darum, die EU zu zwingen, den «Wahnsinnskreislauf aus subventionierter Überproduktion und subventionierter Massenvernichtung zu beenden und schnell Lösungen durchzusetzen, die im Interesse von Verbraucher- und Tierschutz seien. «Die Landwirte und Tiere müssen davor bewahrt werden, von Gau zu Gau geschickt zu werden.» (AP, 23. März 2001)

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