Einfuhrverbot für so genannte "Kampfhunde"

Die Einfuhr der Hunderassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier - so genannter "Kampfhunde" - steht ab jetzt unter Strafe. Mit dem neuen "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde" wird zugleich ein Verbot der Zucht oder Haltung der in dem jeweiligen Landesgesetz als "gefährlich" eingestuften Hunde ausgesprochen. Im Tierschutzgesetz werde außerdem verankert, dass solche Hunde nicht mehr gezüchtet werden dürfen, bei denen durch die Zucht eine Verstärkung der Aggression zu befürchten ist. Das teilte das Innenministerium mit. Zudem wird die Möglichkeit eröffnet, bei Verstößen gegen die Bestimmungen die Tiere einzuziehen. Das selbe gilt für weitere Rassen, die in ihren Herkunftsländern als gefährlich gelten können.

Das Gesetz tritt knapp ein Jahr nach dem tödlichen Angriff der beiden Hunde auf den sechsjährigen Jungen Volkan in Hamburg in Kraft. Der Bund ergänzt mit dem Gesetz die Hundegesetze und Verordnungen der Länder, um künftig Angriffe gefährlicher Hunde besser verhindern zu können. (dpa, 21. April 2001)

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