Polizeischutz für Bochumer Uni-Professor

Vor seiner eigenen Verhandlung demonstrierte der Angeklagte lautstark vorm Gerichtsgebäude - gegen Tierversuche.

Wegen Beleidigung musste sich gestern Ulf Naumann (28), Biologie-Student im 14. Semester, vorm Hattinger Amtsgericht verantworten. Der Mülheimer war im November letzten Jahres mit seiner "Tierrechtsinitiative" in die Nähe des Wohnhauses von Prof. Dr. Klaus-Peter Hoffmann in Sprockhövel gezogen, um gegen den "Tierexperimentator" zu protestieren. Dabei rief er ins Megafon: "Hoffmann, der Mörder, der wohnt da" - eine Äußerung, die ihn jetzt auf die Anklagebank brachte.

Die Beleidigungsklage hielten Naumann und seine rund 30 Mitstreiter nicht davon ab, den renommierten Hirnforscher, Leiter des Lehrstuhls für Zoologie und Neurobiologie an der Ruhruni, gestern vor dem Gerichtsgebäude erneut hart anzugehen. Hoffmann selbst hatte schon lange vor Verhandlungsbeginn die Räume durch einen Nebeneingang betreten. Im Prozess sagte er als Zeuge aus.

Die Tierversuchsgegner wollten ihn und Kollegen in Sippenhaft nehmen, so Hoffmann. Er bestätigte, dass er im Rahmen seiner Arbeit - untersucht werden u.a. Therapien bei Parkinson und Schlaganfällen - mit Tieren experimentiere. "Das wird von den Behörden genehmigt und überwacht."

Dass er den Hochschullehrer einen Mörder und Verbrecher genannt hatte, gab der Angeklagte Ulf Naumann sofort zu. Diese Äußerung habe er allerdings eindeutig auf Tiere bezogen. Was der Professor und das Gericht anders sahen: Gerade Unbeteiligte wie Nachbarn oder Passanten hätten diese Begriffe auch mit Menschen in Verbindung bringen können.

Das Gericht hielt Naumann vor, sehr weit in den Privatbereich des Wissenschaftlers eingedrungen zu sein. "Das ist noch was anderes als eine Podiumsdiskussion", sagte Richterin Dr. Andrea Heßhaus. Es sei unverhältnismäßig gewesen, wie hier die "sehr verständlichen" Interessen des Tierschutzes wahrgenommen wurden. Ehrverletzung sei jedenfalls kein angemessenes Mittel.

Die Richterin verurteilte Naumann zu 30 Tagessätzen à 20 DM. Sie blieb damit unter dem Antrag des Staatsanwalts (40 Tagessätze à 25 DM). Naumann selbst sagte im Schlussplädoyer unter Applaus: "Ich habe nicht Unrecht getan, im Gegenteil, ich gehe gegen unheimliches Unrecht an." Nachdem das Urteil gesprochen war, sah sich das Gericht, aber vor allem Hoffmann heftiger Beschimpfungen ausgesetzt. "Tiermörder" riefen einige Zuhörer. Der Professor wurde unter Polizeischutz aus dem Saal gebracht. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 26. Mai 2001)

Hinweis: Pressemeldungen entsprechen nicht unbedingt den Tatsachen und geben daher nicht notwendigerweise die Ansichten von veganismus.de wieder.


veganismus.de