11 Argumente für die Abschaffung von Käfigbatterien für Legehennen

 

Argumente der Gegner
tiergerechter Haltungssysteme

Argumente für die neuen Regelungen
zur Hennenhaltung

1. Alternative Haltungsformen seien nicht praktikabel. Die zunehmende Anzahl von Betrieben in Deutschland, die Hennen in Volieren-, Boden- oder Freilandhaltung halten sowie die Erfahrungen in der Schweiz beweisen, dass diese Haltungsformen erfolgreich praktiziert werden können. Von 1996 bis 2000 hat der Anteil der in alternativen Haltungsverfahren gehaltenen Hennen von 7,5 auf 13,5 % zugenommen, wobei allein in den neuen Bundesländern 22,4 % der Hennen so gehalten werden.
2. Eier aus Alternativhaltung seien hygienisch bedenklich. Hygienisch bedenkliche Eier dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden, so dass eine Gefährdung der Verbraucher durch Eier aus Freiland- und Bodenhaltung nicht gegeben ist. Die Hygiene der Eier wird regelmäßig im Rahmen der Lebensmittelüberwachung kontrolliert.
3. Die deutsche Geflügelwirtschaft betont, dass zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen eine EG-einheitliche Regelung notwendig sei. Der Verordnungsentwurf zur Hennenhaltung geht aus Tierschutzgründen über die Bestimmungen der EG-Richtlinie 1999/74/EG vom 19. Juli 1999 zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Leghennen hinaus. Neue herkömmliche Käfiganlagen oder so genannte ausgestaltete Käfige mit Sitzstange, Legenest und Einstreu wird es in Deutschland ab Inkrafttreten der Verordnung nicht mehr geben. Nach Ablauf von Übergangsfristen soll die Hennenhaltung nur noch in Freiland- und Bodenhaltung oder Großkäfigen zulässig sein.
4. Die EG-Richtlinie sei bereits ein Kompromiss, der die "Schmerzgrenzen" der Geflügelwirtschaft überschreite, da wesentlichen Bedenken nicht Rechnung getragen wurden. Bei der erforderlichen Umsetzung der EG-Richtlinie ist auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 1999 zur Nichtigkeit der Hennenhaltungsverordnung von 1987 zu beachten, das dem Verordnungsgeber aufgibt, den Ausgleich zwischen den rechtlich geschützten Interessen der Tierhalter und den Belangen des ethisch begründeten Tierschutzes so zu gestalten, dass letzterer gefördert wird, ohne die Rechte der Tierhalter übermäßig einzuschränken. Der Verordnungsentwurf wird dem Tierschutz in besonderer Weise gerecht.
5. Eine Revision der EG-Richtlinie sei erst für 2005 vorgeschrieben; mit dem deutschen Alleingang zur Abschaffung der Käfighaltung nehme man das eventuelle Ergebnis dieser Revision vorweg. EG-Richtlinie berücksichtige bereits die Empfehlungen des Europarates, daher bestehe auch im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Legehennenhaltung keine Notwendigkeit für weitergehende Forderungen. Die EG-Richtlinie bestimmt lediglich Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen. Die Bundesregierung nimmt durch den Verordnungsentwurf eine Vorreiterrolle in Sachen Tierschutz in Europa ein und dokumentiert damit dessen gewachsene Bedeutung in Deutschland. Nach dem Verordnungsentwurf müssen alle Haltungseinrichtungen so ausgestattet sein, dass alle Legehennen artgemäß fressen, trinken, ruhen, staubbaden sowie zur Eiablage ein Nest aufsuchen können. Dadurch wird sichergestellt, dass die Legehennen auch aufbäumen und flattern können, so dass den Hennen ein artgemäßeres Verhalten – wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert – möglich ist. Deutschland wird seine Erfahrungen in die Beratungen in Brüssel einbringen.
6. Für ein faktisches Verbot der Käfighaltung bestehe keine ausreichende Rechtgrundlage. Die Regelungen würden in die Grundrechte der Legehennenhalter (Berufsfreiheit, Eigentumsgarantie) eingreifen; nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz müssten längere Übergangsregelungen festgelegt werden, um Entschädigungsansprüche zu vermeiden. Die neuen Regelungen schränken die Grundrechte der Hennenhalter nach Artikel 12 Abs. 1 und Artikel 14 Abs. 1 GG ein, dieser Eingriff ist jedoch auf Grund der ausreichend langen Übergangsregelungen verhältnismäßig. Die Lebensdauer der Anlagen ist nur ein Punkt unter vielen, der bei der Abwägung der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden muss. Der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz und damit die Reichweite der Übergangsregelung geht nicht so weit, den Bürger vor jeder Enttäuschung zu bewahren. Ein Recht auf unveränderte rechtliche Rahmenbedingungen besteht nicht. Innerhalb der vorgesehenen Übergangsregelungen ist es den Hennenhaltern möglich, sich auf die neue rechtliche und ökonomische Situation einzustellen. Die Neuregelung in dem Verordnungsentwurf zielt auf die Beseitigung eines tierschutzrechtlichen Missstandes, daher besteht ein legitimes Interesse an einem beschleunigten Inkrafttreten der Regelung.
7. Die vorgesehenen Regelungen führten zu einem Absinken des Marktanteils auf rund 35 % bei gleichzeitiger Verdopplung der Einfuhr, womit letztlich das Problem exportiert werde und keine ausreichende Kontrolle der Herkunft der Eier möglich sei. Die Bundesregierung geht nicht von einem drastischen Absinken der Eierproduktion in Deutschland auf rund 35 % aus, da sie durch Absatz- und Investitionsförderung die Umstellung auf Alternativhaltungsverfahren unterstützt. Ein von der Geflügelwirtschaft in Auftrag gegebenes Gutachten prognostiziert – jedoch ohne Berücksichtigung von Umstellungsförderungen – bei einer 1:1-Umsetzung der EG-Richtlinie einen Selbstversorgungsgrad von 46 % und bei einem vollständigen Verbot der Käfigbatteriehaltung, wie es der Verordnungsentwurf regelt, noch einen Selbstversorgungsgrad von immerhin 41,5 %.
8. Der Wunsch der Verbraucher nach Eiern aus streng kontrollierter regionaler Erzeugung werde nicht berücksichtigt. Einfuhrbeschränkungen für Eier aus anderen Staaten der Europäischen Gemeinschaft sind auf Grund des freien Warenverkehrs nicht möglich. Die Bundesregierung setzt sich für verbesserte und einheitliche Kennzeichnungsregelungen ein, damit sich die Verbraucherinnen und Verbraucher bewusst für Eier aus Deutschland entscheiden können. Im Hinblick auf den gesundheitlichen Verbraucherschutz sind die Anforderungen an den Hygienestatus der Eier in der Europäischen Union harmonisiert.
9. Eine Umstellung auf alternative Haltungsverfahren werde gerade die kleinen Tierhalter wegen fehlender Liquidität vor Probleme stellen; finanzkräftige Unternehmen würden Ihre Produktion ins Ausland verlagern. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass auf Grund der vorgesehenen Investitionsförderungen gerade kleine Betriebe in die Lage versetzt werden, alternative Haltungsverfahren einzuführen.
10. Ausgestaltete Käfige seien besser als alternative Haltungssysteme. Die Wirtschaft selbst hat immer wieder betont, dass die ausgestalteten Käfige in der Praxis nicht erprobt seien. Daher haben die Stalleinrichter ihre Entwicklungsaktivitäten insbesondere in Richtung Ausbaufähigkeit der herkömmlichen Käfige gelenkt. Im Lichte der Erkenntnisse aus den laufenden Pilotprojekten zu den ausgestalteten Käfigen wird zu entscheiden sein, ob dieses Haltungssystem im Sinne des Tierschutzes weiterentwickelt werden kann.
11. Mit einer schnellen Ausdehnung alternativer Hennenhaltungen sei auch auf Grund der zu erwartenden aufwendigen und langwierigen Genehmigungsverfahren nicht zu rechnen. Die zunehmende Anzahl der Betriebe mit Alternativhaltungen beweist das Gegenteil. Die Bundesregierung setzt sich aktiv für eine Ausdehnung der alternativen Haltungssysteme für Legehennen im Sinne des Verordnungsentwurfs ein. Dabei ist nicht auszuschließen, dass es zu regionalen Umverteilungen der Produktion kommen wird. Eine besondere Kampagne wird über die tierschutzrechtlichen Unterschiede bei der Eierproduktion informieren, so dass in Verbindung mit der obligatorischen Kennzeichnung der Eier mit der Haltungsform und der Herkunft die Verbraucherinnen und Verbraucher sich bewusst für Eier aus Deutschland - und somit gegen Käfigbatteriehaltung – entscheiden können.

(Pressemitteilung des Verbraucherministeriums, 20. August 2001)

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