Die entsprechende EU-Richtlinie über Tierversuche soll sicherstellen, dass in der gesamten Union bestimmte Mindeststandards für den Tierschutz erfüllt sein müssen. Nach Angaben der EU- Kommission kontrollieren die belgischen Behörden die Tierversuchslabore nicht streng genug. Trotz mehrerer Mahnschreiben der Brüsseler Behörde seien die vorhandenen Mängel nicht behoben worden. Deshalb muss sich die belgische Regierung nun vor den Gericht in Luxemburg verantworten. (dpa, 02. August 2001)