Motorradfahrer dürfen für Kaninchen bremsen

Motorradfahrer dürfen auch für kleine Tiere bremsen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden hat (Az.: 6 U 28/01). Autofahrer dagegen, die beim Versuch, zum Beispiel einem Kaninchen auszuweichen, einen Unfall verursachen, müssen damit rechnen, dass die Teilkaskoversicherung den Schaden am Fahrzeug nicht übernimmt. Für Wildunfälle muss die Teilkasko in der Regel nur zahlen, wenn der Schaden durch den Zusammenstoß mit einem Tier entstanden ist, so der Anwalt-Suchservice in Köln. Verunglückt der Versicherte durch Ausweich- oder Bremsmanöver, ist der Schaden nicht gedeckt.

Das gilt jedoch nicht bei Zweirädern. Im konkreten Fall war ein Motorradfahrer in einer Kurve einem Marder ausgewichen und dabei gegen die Leitplanke geprallt. Als seine Versicherung nicht zahlen wollte, kam es zum Prozess. Das OLG entschied, Zweiradfahrer dürften auch für kleine Tiere bremsen. Denn wenn das Vorderrad eines Motorrades ein Kleintier erfasse, bestehe jedenfalls in Kurven eine erhebliche Gefahr, dass die Maschine wegrutsche. Das Verhalten des Motorradfahrers sei daher nicht unverhältnismäßig. (dpa, 30. Oktober 2001)

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