Motorradfahrer

An Has' und Igel vorbei

Motorradfahrer dürfen im Gegensatz zu Autofahrern auch Kleintieren ausweichen. Sie verlieren auch nicht ihren Versicherungsschutz, wenn dabei ein Unfall passieren sollte, so das Oberlandesgericht Hamm in einem gestern bekannt gewordenen Urteil (Az.: 6 U 209/00). (taz, 01. Dezember 2001)
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