Angeklagt war der 35-Jährige wegen Jagdstörung in einem Revier bei Berghausen. Der Jagdpächter, der sich durch den Angeklagten in der Ausübung der Jagd permanent gestört fühlte, hatte eine Schadensersatzklage in Höhe von 10 000 DM eingereicht und gleichzeitig auf Unterlassung der Störungen geklagt. Da der Kläger die Schadensersatzforderung zurückzog und nur noch auf Unterlassung klagte, war die Angelegenheit in kürzester Zeit erledigt. Richterin Helga Arens stellte klar, dass bei Wiederholung der Jagdstörung ein Ordnungsgeld bis zu 500 000 DM fällig sei oder an dessen Stelle eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
Bereits im Frühjahr dieses Jahres war der 35-Jährige in Bad Fredeburg wegen des selben Delikts verurteilt worden. Davor hatte das Mescheder Amtsgericht ebenfalls wegen Jagdstörung ein empfindliches Urteil gesprochen.
Nach der Verhandlung postierten sich Jagdgegner vor dem Amtsgericht und skandierten Anti-Jagdparolen. (Westfälische Rundschau, 22. November 2001)